Radverkehrsplanung

Wie sind wir hierhergekommen und wie kommen wir wieder zurück? Aktuelle Entwicklungen in der Radverkehrsplanung 

Anfang des 20. Jahrhunderts waren die Straßen noch voller Fahrräderund plötzlich waren sie weg. Durch die Erfindung und Verbreitung des Automobils wurde der Radverkehr immer mehr an den Rand des Straßenraums gedrängt – insbesondere das Leitbild der autogerechten Stadt hat den Raum, der zuvor durch das Fahrrad genutzt wurde, stark beschnitten. Doch seit ein paar Jahren tut sich Etwas in puncto Radverkehrsplanung. Dies ist nicht nur durch technische Weiterentwicklungen wie bspw. das E-Fahrrad zu erklären. Vielmehr haben Veränderungen des Klimas und auch Druck aus der Bevölkerung diese Entwicklung bestärkt. Auch die steigenden Einwohnerzahlen in Städten und Ballungsräumen haben ihren Teil dazu beigetragen, dass Fragen über die Verteilung des öffentlichen Raums immer mehr diskutiert werden: Wie muss der öffentliche Raum gestaltet sein, damit wir uns gerne darin aufhalten? Wie wollen wir uns zukünftig bewegen – insbesondere in Ballungsräumen? Welchen Stellenwert nimmt dabei das Fahrrad ein?  

Insbesondere soziale Bewegungen wie Fridays For Future oder auch die in vielen Städten entstandenen Radentscheide haben den Druck auf die Politik erhöht und verdeutlicht, was viele Bürger wollen: nachhaltige Mobilität und mehr Raum zum Radfahren Das Fahrrad als Alternative zum Auto rückte wieder mehr in den Fokus. Jetzt werden die Weichen für tiefgreifende Veränderungen gestellt, um den Radverkehr wieder mehr Raum zurückzugeben. Eine dieser Weichen ist. das Berliner Mobilitätsgesetz, welches durch die Initiative Volksentscheid Fahrrad, ursprünglich als ‚Radgesetz‘, gefordert wurde und am 18. Juli 2018 in Kraft getreten ist. Doch nicht nur im Berlin wurden Forderungen nach einem Radverkehrsgesetzt laut: In Nordrhein-Westfalen wurde am 18.12.2019 einem Entschließungsantrag zur Vorlegung eines Radverkehrsgesetzes mehrheitlich durch die Landesregierung zugestimmt. Auslöser der Befassung des Parlaments war die Sammlung von 207.000 Unterschriften durch die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“. Die Gesetzesinhalte sollen die Forderungen der Initiative abbilden 

Eine weitere Weiche ist die Vergabe von sieben ‚Stiftungsprofessuren Radverkehr, die durch das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) gefördert wurden und es ermöglichen sollen, Radverkehr zukünftig zu studieren. Die Fördersumme umfasst insgesamt 8,3 Millionen Euro und steht den sieben Universitäten zur Verfügung. Ziel ist es sieben spezialisierte Masterstudiengänge einzurichten, da das Thema Radverkehrsplanung aktuell noch nicht stark genug erforscht ist

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