Elektromobilitäts-Zonen – Förderung des Landes BW
Eine tolle neue Fördermöglichkeit des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg ist die Einrichtung von sogenannten Elektromobilitäts-Zonen (kurz: E-Zonen).
Hierbei können in abgegrenzten räumlichen Gebieten Maßnahmen umgesetzt werden, um die in der E-Zone verkehrenden Pkw umweltfreundlicher zu machen. Dies wird einerseits investiv, andererseits auch konzeptionell gefördert. Das Ganze kann und soll eine Vorstufe zur Null-Emissions-Zone sein – sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland vorgenommen werden.
Elektromobilitäts-Zonen haben unserer Ansicht nach das Potenzial, einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Verkehrssektors in Baden-Württemberg zu leisten. Allerdings bedarf die Konzeptionierung einer solchen Zone umfassendes Fachwissen im Bereich der Verortung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur in allen zugänglichen Räumen. Darüber hinaus sind Fragen des Parkraummanagements dringend zu beachten.
Am wichtigsten ist aber die Einbindung der Bewohner:innen der Elektromobilitätszone. Hier sind explizit auch Fördergelder für eine umfassende Bürgerbeteiligung vorgesehen. Ohne eine hohe Akzeptanz und Planung der Elektromobilitätszone auf Augenhöhe mit den Bewohner:innen ist eine erfolgreiche Verstetigung schwierig.
Anträge im Rahmen einer Projektkonkretisierung (durch Machbarkeitsstudien oder Umsetzungskonzeptionen) zu definierenden Gebieten einer E-Zone können sich auch auf Neubaugebiete beziehen.
Wir können alle Akteure und Kommunen in Baden-Württemberg nur ermutigen, diese neue tolle Fördermöglichkeit zu nutzen! Bei Fragen stehen die Kolleg:innen der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) zur Verfügung. Deadline für die Antragseinreichung ist der 15.09.2024.
Link zum Förderprogramm: Elektromobilitätszonen: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Weitere Informationen: Elektromobilitätszonen – Institut Stadt|Mobilität|Energie (i-sme.de)